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Sachverständigen-Büro Peter Förste - Zeppelinstr. 18 - 39307 Genthin

DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken durch die IQ-ZERT GmbH & Co. KG

(Verfahrensnummer: S 400)

Gebäudeenergieberater HWK zu Magdeburg

Energie-Effizienz-Experte mit Zulassung

KFW, Dena und Bafa

Leistungen des Sachverständigen

Der Sachverständige muss bei der energetischen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus mindestens folgende Leistungen im Rahmen einer energetischen Fachplanung und Begleitung der Baumaßnahme erbringen und deren programmgemäße Umsetzung bestätigen. Werden Teilleistungen durch Dritte (z. B. Fachplaner oder bauüberwachender Architekt) erbracht, sind diese vom Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung zu überprüfen.

  • Entwicklung und planerische Umsetzung eines energetischen Gesamtkonzepts für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik im Rahmen der Effizienzhausberechnung (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) erbringen. 
  • Die Planung zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept) und zur Gebäudeluftdichtheit Luftdichtheitskonzept) erbringen
  • Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen (z. B. unter Anwendung der DIN 1946-6) und den Bauherrn über das Ergebnis informieren, die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr
  • Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten (durch Angebote oder Kostenschätzung) zur Antragstellung mitwirken
  • Das geplante energetische Niveau auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen (Kreditvariante: "Bestätigung zum Antrag"; Zuschussvariante: im Antrag enthalten)
  • Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Über- einstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen
  • Vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. Aufbringen späterer Verkleidungen mindestens eine Baustellenbegehung zur Sichtprüfung energetisch relevanter, insbesondere später nicht mehr zugänglicher Bauteile (wie z. B. wärmeschutztechnischer Bauteilaufbau) sowie der Umsetzung des Wärmebrückenkonzepts, des Luftdichtheitskonzepts und der Anlagenteile durchführen
  • Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen (sofern durchgeführt) prüfen
  • Die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung (sofern durchgeführt) prüfen
  • Die eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten an der Gebäudehülle und der energetischen Anlagentechnik auf Übereinstimmung mit den nach der Effizienzhausberechnung geplanten energetischen Maßnahmen prüfen
  • Die Parameter aus der Energiebedarfsrechnung für die Heizungsanlage (und ggf. die thermische Solaranlage) dem Heizungsbauer zur Umsetzung mitteilen, den Nachweis des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage (ggf. Heizungs- und Lüftungsanlage) prüfen, die Übergabe der energetischen Anlagentechnik prüfen (ggf. mit ergänzender technischer Einweisung)
  • Die energetische Fachplanung und die Begleitung der Baumaßnahme dokumentieren
  • Die förderfähigen Maßnahmen nach Vorhabensdurchführung gemäß "Liste der förderfähigen Maßnahmen" prüfen sowie die Feststellungen dokumentieren
  • Die Umsetzung des geförderten Vorhabens auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen (Kreditvariante: "Bestätigung nach Durchführung"; Zuschussvariante: "Verwendungsnachweis")
  • Den Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs nach Abschnitt 5 EnEV für das fertig gestellte Gebäude ausstellen und dem Bauherren übergeben.